Namensänderung
Während der standesamtlichen Trauung erklärt der Ehegatte dem Standesbeamten gegenüber den vorher gewählten gemeinsamen Familiennamen des Ehepaares. Wählt der Ehegatte keinen Ehenamen, so behalten beide Eheleute ihre alten Familiennamen.
Für welchen Namen sich die Ehepartner entscheiden, liegt bei ihnen, auch Doppelnamen sind möglich. Es ist Pflicht, die Namensänderung nach der Hochzeit dem betreffenden Einwohnermeldeamt mitzuteilen.