Die rechte Hand des Hochzeitspaares
Der Trauzeuge ist bei der Eheschließung neben dem Brautpaar anwesend und bezeugt diese. Sowohl die Braut als auch der Bräutigam benennen normalerweise jeweils einen Trauzeugen, meistens aus dem Familien- oder Freundeskreis. Bei der Trauung auf dem Standesamt sind rechtlich keine Trauzeugen mehr nötig, bei der Hochzeit in der katholischen Kirche hingegen sind sie notwendig. Neben ihrer offiziellen Funktion unterstützen sie auch häufig das Brautpaar bei der Durchführung der Feier oder organisieren die so genannten Hochzeitspiele zur Abendunterhaltung.
Unser Tipp!
Die Trauzeugen müssen volljährig sein. Sie müssen sich bei der Trauung mit einem gültigen Personalausweis ausweisen können.