Die Steuern
Das Ehegattensplitting
Im deutschen Steuerrecht bezeichnet das Ehegattensplitting eine spezielle Regelung, die von einem Ehepaar in Anspruch genommen werden kann, wenn es gemeinsam steuerlich veranlagt wird. Dabei werden die Ehepartner steuerlich so behandelt, als hätten sie jeweils die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erzielt und würden als Einzelpersonen nach dem Grundtarif besteuert werden.
Der größte Vorteil des Ehegattensplittings liegt darin, dass vor allem dann, wenn nur ein Partner steuerlich relevante Einkünfte hat, eine erhebliche steuerliche Entlastung erzielt werden kann. Bei etwa gleich hohen Einkünften beider Partner ist die Splittingwirkung dagegen entweder minimal oder überhaupt nicht vorhanden.