Die Steuern
Das Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht und meint eine besondere Regelung, die ein Ehepaar in Anspruch nehmen kann, wenn es zusammen steuerlich veranlagt wird. Aus steuerlicher Sicht werden die Ehepartner dann so behandelt, als ob jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erzielen würde und als Alleinstehender nach dem Grundtarif zu versteuern hätte.
Den größten Vorteil erzielen die Ehegatten demnach also, wenn nur einer der beiden über steuerlich relevante Einkünfte verfügt. Dagegen gibt es keine oder nur eine sehr geringfügige Splittingwirkung, wenn beide Einkünfte in etwa gleich hoch sind.