Der Güterstand
Der Güterstand kann durch einen Ehevertrag als Gütertrennung und Gütergemeinschaft geregelt werden. Gibt es keinen Ehevertrag, lebt das Ehepaar automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
Die Zugewinngemeinschaft
Kennzeichnend für eine Zugewinngemeinschaft ist, dass jeder Ehepartner Alleineigentümer seiner in die Ehe eingebrachten Dinge und Werte bleibt. Auch über die während der Zeit der Ehe erworbenen Sachen bleibt der jeweilige Partner alleiniger Eigentümer. Es gibt kein automatisches Gemeinschaftseigentum. Beim Ende einer Ehe, also im Fall einer Scheidung, wird das in der Ehe hinzugewonnene Vermögen jedoch unter den Partnern zu gleichen Teilen aufgeteilt. Ist dies bei bestimmten Dingen nicht möglich, erfolgt ein Ausgleich.
Die Gütertrennung
Gütertrennung ist ein Güterstand der meint, dass jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen besitzt und dies auch während und nach der Ehe behält. Das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen steht im Fall einer Scheidung nicht beiden Partnern zur Verfügung, sondern entfällt nur auf den, der diesen Gewinn erwirtschaftet hat. Die Gütertrennung muss in einem Ehevertrag vor einem Notar beschlossen werden.
Die Gütergemeinschaft
Gütergemeinschaft heißt, dass das Vermögen beider Eheleute mit der Hochzeit zum vollständig gemeinschaftlichen Vermögen wird, über das keiner der Eheleute allein verfügen darf. Arbeitseinkommen, Schenkungen oder Erbschaften werden automatisch Gemeinschaftsgut. Sollte es zu einer Scheidung kommen, erhält jeder Partner den gleichen Anteil, außer es wurden Ausnahmen notariell vereinbart.