Der Familienname

Während es früher nur die Möglichkeit gab, dass die Braut den Familiennamen des Bräutigams annimmt, haben Eheleute heute die Wahl, sich auf einen der beiden Nachnamen als Familiennamen zu einigen. Jeder Ehegatte kann seinen Nachnamen jedoch nach der Eheschließung auch behalten. Dann müssen die Eheleute bei der Geburt eines Kindes einen Familiennamen bestimmen, den das Kind als Nachnamen führt. Ein Doppelname als Familienname ist nicht möglich. Einer der beiden Eheleute kann aber den Nachnamen des anderen an seinen Nachnamen anhängen oder voranstellen. Wie deine Entscheidung auch ausfallen mag, am Tag der standesamtlichen Trauung muss sie feststehen und dem Standesbeamten mitgeteilt werden. Ändert einer der beiden Eheleute seinen Nachnamen, muss er das anschließend dem Einwohnermeldeamt melden und einen neuen Personalausweis beantragen. Auch andere offizielle Stellen wie Krankenkasse oder Versicherungen müssen darüber informiert werden.

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